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Wer braucht welchen Verbandskasten und wie viele?

Jeder Betrieb muss ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stellen (§ 25 Abs. 2 BGV A 1 / GUV-V A 1).

Die Arbeiststätten-Richtlinie ASR 39/1,3 schreibt eine entsprechende Anzahl an Betriebsverbandkästen vor und deren Inhalt.

 

Betriebsart Beschäftigte kleiner
Verbandskasten
DIN 13157
großer
Verbandskasten
DIN 13169
Verwaltungs- und
Handelsbetriebe

1 - 50 1 oder
51 - 300 2 1
ab 301 4 2

für je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich

ein großer Verbandskasten DIN 13169 oder

2 kleine Verbandskasten DIN 13157

Herstellungs- und
Verarbeitungsbetriebe

1 - 20 1 oder
21 - 100 2 1
ab 101 4 2

für je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich

ein großer Verbandskasten DIN 13169 oder

2 kleine Verbandskästen DIN 13157

Baustellen und baustellenähnliche
Einrichtungen

1 - 10 1 oder
11 - 50 2 1
ab 51 4 2

für je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich

ein großer Verbandskasten DIN 13169 oder

2 kleine Verbandskästen DIN 13157

Quelle:http://www.dguv.de/erstehilfe/de/themenfelder/eh_material/index.jsp

Jeder Einsatz eines Verbandskasten muss dokumentiert werden. Hierzu benutzt man das sogenannte Verbandbuch.